Leistung Denkmalbehörde
Denkmalbehörden nach § 20 DSchG NRW sind:
- Oberste Denkmalbehörde: das für die Denkmalpflege zuständige Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV)
- Obere Denkmalbehörde: Die Regierungspräsidenten für die kreisfreien Städte, im übrigen die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden;
- Untere Denkmalbehörden: die Gemeinden
Die Denkmalbehörden sind Sonderordnungsbehörden. Die Ihnen nach dem DSchG NRW obliegenden Aufgaben gelten als solche der Gefahrenabwehr.
Im Kreis Recklinghausen stellt sich der Behördenaufbau wie folgt dar:
- Oberste Denkmalbehörde - Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV)
- Obere Denkmalbehörde - Landrat des Kreises Recklinghausen als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Untere Denkmalbehörde - alle kreisangehörigen Städte im Kreis Recklinghausen
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