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Leistung Denkmalbehörde

Denkmalbehörden nach § 20 DSchG NRW sind:

  • Oberste Denkmalbehörde: das für die Denkmalpflege zuständige Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV)
  • Obere Denkmalbehörde: Die Regierungspräsidenten für die kreisfreien Städte, im übrigen die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden;
  • Untere Denkmalbehörden: die Gemeinden


Die Denkmalbehörden sind Sonderordnungsbehörden. Die Ihnen nach dem DSchG NRW obliegenden Aufgaben gelten als solche der Gefahrenabwehr.

Im Kreis Recklinghausen stellt sich der Behördenaufbau wie folgt dar:

zu den Aufgaben der Oberen Denkmalbehörde

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