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Leistung Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand in NRW

Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand in NRW

Das Land NRW stellt Finanzierungshilfen zur Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand zur Verfügung. 

Förderarten

  • Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren
  • Bauliche Anpassungen von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen
  • Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hoch verdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre
  • Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen, historischen Stadt- und Ortskernen sowie Stadterneuerungsgebieten
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnungsbestand
 
Fachdienst