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Leistung Kreisstraßen

Der Kreis Recklinghausen ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG-NRW) Straßenbaulastträger der Kreisstraßen auf seinem Kreisgebiet.
 
Kreisstraßen zählen gemeinsam mit den Bundesfern-, Bundes- und Landesstraßen zu den "klassifizierten" Straßen. Sie dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb des Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten oder der zwischengemeindlichen Verbindung und dem Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetz.
Kreisstraßen befinden sich, mit Ausnahme von Ortsdurchfahrten größerer Gemeinden (mehr als 80.000 Einwohner) überwiegend in der Baulast des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Städte.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind Kreisstraßen durch ein Stationszeichen (steht am äußeren Fahrbahnrand) gekennzeichnet

Diese sind unter anderem mit der Kurzbezeichnung "K" für Kreisstraße und mit einer häufig aus einer fortlaufenden Nummer versehen. Zum Beispiel: K 1, K 2, K 5 usw...

Mehr Informationen zu den Kreisstraßen finden Sie hier.

Weitere Detailangaben zur genauen Aufteilung der Kreisstraßen sind in einer Straßenstatistik zusammengestellt.

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Zöllner  (Straßendatenbank, Planbearbeitung, Straßenverkehrszählung)