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Leistung Verbraucherbeschwerden

Der Fachdienst 39 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Recklinghausen nimmt Beschwerden an wegen

  • zu beanstandender Lebensmittel (z.B. verdorbene Waren, falsche Auszeichnungen)
  • unhygienischer Lebensmittelbetriebe

Zur Bearbeitung der Verbraucherbeschwerde werden folgende Informationen benötigt:

  • von wem wurde wann und wo die Ware erworben
  • Beschreibung der Mängel
  • Sind gesundheitliche Beschwerden aufgetreten? Wenn ja, welcher Art.
  • Welcher Zeitraum ist zwischen dem Verzehr und dem Auftreten der Beschwerden vergangen?
  • bei einem Arztbesuch sind der Name und die Anschrift des Arztes mitzubringen
  • Welche weiteren Lebensmittel sind in den letzten 24h verzehrt worden?
  • Was geschah mit der Probe vom Kauf bis zur Beschwerde bzw. nach dem Verzehr (Transport und Lagerung)?
  • Wurde die Ware reklamiert?
  • Haben Sie einen Nachweis über den Kauf (z.B. Rechnung, Kaufbeleg)?

Das beanstandete Produkt wird den Untersuchungsämtern in Münster oder Arnsberg zugeleitet. Unmittelbar nach Vorlage des Untersuchungsergebnisses wird der Verbraucher telefonisch oder schriftlich über das Ergebnis informiert. Sollte die Verbraucherbeschwerde berechtigt sein, werden seitens der Lebensmittelüberwachung weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z.B. Verwarnungen, Bußgeld- bzw. Strafverfahren, Rückrufaktionen).

Wichtig: Grundsätzlich entstehen dem Verbraucher durch die Abgabe des beanstandeten Produktes beim Fachdienst 39 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Recklinghausen keine Kosten.

Ansprechpartner