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Angebot Eingliederungshilfe: Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt den Einsatz sozialer Dienstleister zur Corona-Krisenbewältigung und enthält einen Sicherstellungsauftrag für die Leistungsträger.

Für die sozialen Dienstleister besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind. 

Mit der Antragstellung müssen sie auch erklären, dass sie unter Ausschöpfung aller nach den Umständen zumutbaren Möglichkeiten und unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. arbeitsrechtliche Bestimmungen) Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Pandemie geeignet sind.

Zuständig für die Gewährung des Zuschusses ist der Leistungsträger, zu dem der soziale Dienstleister in einer Rechtsbeziehung steht. Werden die sozialen Dienstleister somit für Leistungen der Eingliederungshilfe beauftragt, sind die Anträge bei der Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 57.2, zu stellen.

Das Antragsformular und weitere Erläuterungen finden Sie unter Links. Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.