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Angebot Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Die nach Landesrecht zuständige Behörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis aus, wenn der Fahrer nachweislich grundqualifiziert ist oder als grundqualifiziert gilt. Sind seit der Erlangung der Grundqualifikation mehr als fünf Jahre vergangen, muss der Fahrer nachweislich über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügen.

Der Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch den Fahrer in schriftlicher oder in elektronischer Form zu stellen. Der Fahrer hat auf Verlangen der Behörde persönlich zu erscheinen.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Passbild
  • Weiterbildungsbescheinigungen ( 5 Module), Prüfungszeugnis der IHK über bestandene Grundqualifikation oder Berufsausbildung  andere spezielle Aus- oder Weiterbildungsnachweise (z. B. ADR Schein)

 

Gebühren

  • Die Gebühren variieren zwischen 32,50€ und 49,30€, je nach Antrags- und Versandart.


Den Antrag können Sie nur direkt beim Straßenverkehrsamt stellen. Ein Besuch der Führerscheinstelle ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich.