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Sonderpädagogische Förderung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur sonderpädagogischen Förderung an Schulen im Kreis Recklinghausen. Sie erhalten allgemeine Informationen zu

  • sonderpädagogischer Förderung und Inklusion
  • Schulstandorten, an denen sonderpädagogische Förderung möglich ist
  • schulrechtlichen Grundlagen
  • Besonderheiten im Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe I 
  • Unterstützungsangeboten im Kreis Recklinghausen. 

Unterstützend finden Sie in den Beiträgen zumeist auch eine Erklärung in Leichter Sprache.

Inklusion/ Gemeinsames Lernen

Das Schulamt für den Kreis Recklinghausen fördert und unterstützt das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bereits seit vielen Jahren. Bereits vor 20 Jahren wurde der „Gemeinsame Unterricht“ in einigen Schulen eingerichtet. Heute heißt es für die Schule „Gemeinsames Lernen“.
 

Inklusion als Aufgabe im Prozess

Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: Behindertenrechtskonvention BRK) auch in Deutschland in Kraft getreten. Sie beschreibt alle Lebensbereiche. Aussagen zum Bereich Schule finden sich vor allem im § 24 der Behindertenrechtskonvention. Dort wird der Auftrag an das Schulwesen beschrieben, sich im Sinne einer inklusiven Schule zu verändern.

Übersetzt aus dem Lateinischen heißt Inklusion „Einschluss, Einschließung oder Einbeziehung“, also das Gegenteil von Ausschluss oder Ausgrenzung. Das geht über Integration hinaus, denn Integration schafft lediglich innerhalb bestehender Strukturen einen Raum für benachteiligte Menschen.

Inklusion ist eine im Prozess befindliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von einer integrativen hin zu einer inklusiven Haltung führen wird. Die gesellschaftlichen Strukturen sollen so verändert werden, dass sie allen Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten von Anfang an besser gerecht werden. Das bedeutet: Jeder Mensch wird akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft, am Leben teilhaben, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, evtl. Behinderung oder sonstigen individuellen Merkmalen.
 

Neuausrichtung der Inklusion in Schule

Der Orientierungsrahmen zur Ausrichtung inklusiver Bildungsangebote des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW gibt vor, dass alle Schulen des Gemeinsamen Lernens über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen müssen. Das pädagogische Konzept für das Gemeinsame Lernen wird in den Schulen inklusiv interpretiert, kommuniziert und evaluiert. Es werden verbindliche Vereinbarungen für das inklusive Schulprogramm bezüglich
  • der Rahmenbedingungen
  • der Unterrichtsentwicklung und
  • der Kommunikationsstrukturen getroffen.
Daraus ergibt sich das pädagogische Konzept zur inklusiven Bildung, das Teil des Schulprogramms ist.

Unterstützungsangebote

Damit das Gemeinsame Lernen gelingt, stehen verschiedenste Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen darin zu stärken, den Prozess der Inklusion an der Schule professionell gestützt weiterzuentwickeln.
Eine Übersicht über die Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Recklinghausen finden Sie hier.

Eine Übersicht über die unterschiedlichen Unterstützungsangebote im Kreis Recklinghausen finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.

Inklusionskoordination

Unterstützung der Schulaufsicht
  • bei der Koordination des Übergangs in die weiterführende Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,
  • durch die Pflege von Schülerdaten,
  • bei der Versorgung von allgemeinen Schulen mit sonderpädagogischen Lehrkräften,
  • durch die Beratung von Eltern und Schulen zu formalen Fragen zum Gemeinsamen Lernen.

Ansprechpersonen:
Herr Ortmann
Telefon: 02361/53 2079
m.ortmann@kreis-re.de

Frau Bach
Telefon: 02361/532339
a.bach@kreis-re.de
 

Leichte Sprache

Was ist Inklusion?
Inklusion bedeutet: Jeder Mensch gehört zur Gemeinschaft dazu. Niemand wird ausgeschlossen.
Menschen sind verschieden, und das ist ganz normal.
Jeder Mensch kann selbst über sein Leben bestimmen.
Und jeder kann in der Gemeinschaft mitmachen.
Jeder Mensch bekommt die gleichen Möglichkeiten.
Jeder Mensch soll gut in der Gemeinschaft leben.
Niemand soll ausgeschlossen werden.
Egal, ob man arm oder reich ist.
Ob man aus einem anderen Land kommt.
Oder ob man eine Behinderung hat.

Was ist Gemeinsames Lernen (GL)?
Gemeinsames Lernen bedeutet: Jeder Mensch soll gut lernen können.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam lernen.
In Kindergärten und in Schulen.
Niemand soll wegen seiner Behinderung ausgeschlossen werden.
Alle Kindergärten und Schulen sollen so sein, dass jeder dort gut lernen kann.
Auch Kinder, die viel Hilfe brauchen.
Die Schulen sollen jedem Kind gut helfen.
Egal, ob ein Kind sehr schnell lernt oder sehr langsam.

Im Gemeinsamen Lernen gibt es einen normalen Lehrer und einen Lehrer für besondere Hilfe.
Den Lehrer für die besondere Hilfe nennt man Sonderpädagoge.
Sie arbeiten zusammen.
Sie machen zusammen Pläne für jedes Kind.
In den Plänen steht, was ein Kind gut kann und wo es noch Hilfe braucht.
Das nennt man Förderpläne.
In einigen Stunden unterrichten sie auch zusammen.

Lernen alle Kinder das gleiche?
Für alle Schulen gibt es Lehrpläne.
In einem Lehrplan steht, was ein Kind lernen soll.
Im Gemeinsamen Lernen lernen alle Kinder gemeinsam,
aber manchmal mit unterschiedlichen Lehrplänen.
Der Unterricht kann zielgleich oder zieldifferent sein.

Zielgleich bedeutet:
Die Kinder lernen mit den gleichen Lehrplänen und Zielen wie alle anderen Kinder.
Sie machen den gleichen Schulabschluss.
Sie bekommen aber mehr Unterstützung und Hilfen.
Das nennt man zielgleich.
Ein Kind ist zielgleich, wenn es
Hilfe in diesen Bereich bekommt:
  • Sprache,
  • sozial-emotionale Entwicklung,
  • körperlich-motorische Entwicklung,
  • Sehen
  • Hören & Kommunikation
Zieldifferent bedeutet:
Die Kinder lernen oft langsam und brauchen mehr Zeit und besondere Hilfe.
Sie habe eigene Ziele und Lehrpläne.
Sie machen einen leichteren Schulabschluss.
Das nennt man zieldifferent.
Ein Kind ist zieldifferent, wenn es
Hilfe in diesen Bereich bekommt:
  • Lernen
  • Geistige Entwicklung

Förderschulen

Die allgemeine Schule ist der Regelförderort, auf Wunsch der Eltern ist auch eine Beschulung an einer Förderschule möglich, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden, das heißt, Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten arbeiten mit einer gemeinsamen Schulleitung unter einem Dach. So kann vor allem auch in ländlichen Gebieten sonderpädagogische Förderung ortsnah angeboten werden. Für viele Kinder entfallen dadurch lange Fahrten zur Schule.


Das sind die Förderschulen im Kreis Recklinghausen

Castrop-Rauxel: 
  • Martin-Luther-King-Schule (LE, ESE)
  • Hans-Christian-Andersen-Schule (Sprache/Primar)
Dorsten:
  • von Ketteler-Schule (LE, ESE, Sprache/Primar)
Gladbeck:
  • Roßheideschule (LE, ESE, Sprache/Primar)
Herten:
  • Achtenbeckschule (LE, ESE, Sprache/Primar)
Marl:
  • Heinrich-Kielhorn-Schule (LE, ESE, Sprache/Primar)
Oer-Erkenschwick:
  • Martin-Luther-King-Schule (LE, ESE, Sprache/Primar)
Recklinghausen:
  • Albert-Schweitzer-Schule (LE, ESE)
  • Fährmannschule (Sprache/Primar)

Förderschulen mit besonderem Schwerpunkt für den Kreis Recklinghausen

Förderschwerpunkt: „Sprache – Sekundarstufe I":

  • Raoul-Wallenberg-Schule (Dorsten)
  • Hasselbrinkschule (Bochum)
Förderschwerpunkt: „Geistige Entwicklung":
  • Haldenwang-Schule (Dorsten)
  • Jordan-Mai-Schule (Gladbeck)
  • Glück-auf-Schule (Marl)
  • Raphael-Schule (Recklinghausen)
  • Schule Oberwiese (Waltrop)
Förderschwerpunkt: „Körperlich und motorische Entwicklung“:
  • Christy-Brown-Schule (Herten)
  • Löchterschule (Gelsenkirchen)
  • Schule am Haus Langendreer (Bochum)
Förderschwerpunkt: „Sehen“:
  • Focus-Schule (Gelsenkirchen)
Förderschwerpunkt: „Hören und Kommunikation“:
  • Glückauf-Schule (Gelsenkirchen)



Grundlagen sonderpädagogischer Förderung

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden sonderpädagogisch gefördert.

Die sonderpädagogische Förderung umfasst folgende Förderschwerpunkte:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
Liegt eine fachärztlich diagnostizierte Autismus-Spektrum-Störung (ASS) vor, kann diese entweder eigenständig ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder zusätzlich zu einem/mehreren der oben aufgeführten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe bestehen.
 
Falls Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten wünschen, finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung kurze Erklärvideos und umfangreiche Informationen.
 
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldifferent erfolgt. Die sonderpädagogische Förderung hat bei zielgleicher Förderung grundsätzlich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und strebt damit Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen an.
Im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zieldifferent unterrichtet, d.h. zu eigenen Abschlüssen geführt.

AO-SF

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird durch ein in der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) geregeltes Verfahren festgestellt. Dies erfolgt, wenn die Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule ausgeschöpft sind. Die Erziehungsberechtigten stellen über die allgemeine Schule bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens. In Ausnahmefällen kann auch die Schule einen Antrag auf Eröffnung nach vorheriger Information der Eltern stellen (vgl. AO-SF § 12 Abs. 2).

Im Anschluss wird ein Gutachten durch eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule erstellt. Gegebenenfalls wird vor Abschluss des Gutachtens zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt beauftragt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und schlägt den Eltern einen geeigneten Förderort vor. Im Sinne einer inklusiven Bildung findet die sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens statt. Die Eltern können abweichend hiervon auch die Förderschule als Förderort wählen (vgl. AO-SF § 1 Abs.1).

Ist ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden, überprüft die Klassenkonferenz jährlich, ob dieser Bedarf weiterhin besteht. Im Laufe der Schulzeit kann ein Wechsel des Förderschwerpunktes, des Förderortes oder die Beendigung der sonderpädagogischen Förderung erfolgen.

Ansprechpersonen zum Thema AO-SF:
Frau van Looy 
Telefon: 02361/53-3434
l.vanlooy@kreis-re.de

Frau Kuhlmann
Telefon: 02361/53-3034
c.kuhlmann@kreis-re.de

Frau Modzelan
Tel. 02361/53-3433
e.modzelan@kreis-re.de

Leichte Sprache


Ihr Kind braucht besondere Hilfe in der Schule?

Manche Kinder haben große Probleme beim Lernen oder in ihrer Entwicklung.
Sie brauchen Hilfe und manchmal mehr Unterstützung und Förderung.
Das können Lehrer sehen.
Oder die Eltern.
Oder der Kindergarten.
Man kann feststellen, ob ein Kind eine Behinderung hat.
Oder in seiner Entwicklung langsam ist.
Dazu muss ein Verfahren gemacht werden.
Ein Gesetz gibt das vor.
Das Gesetz heißt: Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderbedarf.
AO-SF ist die Abkürzung.

Wer entscheidet, ob Ihr Kind besondere Hilfe braucht?

Die Eltern stellen einen Antrag in der Schule.
Die Schule hilft beim Antrag.
Der Antrag geht zum Schulamt.
Das Schulamt schaut, welche Hilfen Ihr Kind braucht.
Das Schulamt beauftragt zwei Lehrer.
Einen Sonderpädagogen und den Klassenlehrer.
Ein Sonderpädagoge kennt sich besonders gut aus.
Der Sonderpädagoge besucht das Kind in der Schule.
Die Lehrer reden und arbeiten mit dem Kind.
Danach schreiben die Lehrer einen Bericht.
Manchmal lädt das Gesundheitsamt das Kind zur Untersuchung ein.
Danach setzen sich alle zusammen.
  • die Eltern
  • der Sonderpädagoge
  • der Lehrer
Sie reden über das Ergebnis.
Den Bericht bekommt das Schulamt.
 
Eltern sind wichtig
Eltern haben Rechte.
Eltern sind die Experten für ihr Kind.
Eltern mit den Personen sprechen, die den Bericht machen.
Eltern auch alles lesen, was in den Bericht kommt.

Welche Hilfebereiche gibt es?

Man nennt die Hilfebereiche auch Sonderpädagogischen Förderbedarf.
Es gibt die Bereiche:
  • Lernen
  • Sprache
  • Hören (Hören und Kommunikation)
  • Sehen
  • Denken (Geistige Entwicklung)
  • Bewegung (motorische Entwicklung)
  • Gefühle (emotionale und soziale Entwicklung)
Wer entscheidet über die Hilfe?

Das Schulamt liest, was die Eltern und Lehrer geschrieben haben.
Das Schulamt entscheidet, ob das Kind einen Hilfebedarf hat.
Das Schulamt schlägt den Eltern eine Schule für das Kind vor.
Die Eltern können dagegen klagen.
Das heißt:
Die Eltern sagen: Wir sind nicht einverstanden.

Welche Schulen gibt es für Ihr Kind?

Eltern wählen das Gemeinsame Lernen oder die Förderschule für ihr Kind.
An vielen Schulen gibt es Gemeinsames Lernen.
Dort lernen Kinder mit und ohne besondere Unterstützung gemeinsam.
Gemeinsames Lernen gibt es an
  • Grundschulen
  • Sekundarschulen
  • Gesamtschulen
  • Hauptschulen
  • Realschulen und
  • an manchen Gymnasien.
An der Förderschule brauchen alle Kinder besondere Hilfe.

Übergänge

Wenn ein Kind in der Grundschulzeit sonderpädagogische Unterstützung benötigte, wurde ein Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes (AO-SF) durchgeführt. Benötigen Kinder zum Übergang in die Klasse 5 weiterhin Unterstützung, läuft der Übergang in die Sek I anders als für Kinder ohne Unterstützungsbedarf:

Im vierten Schuljahr (nach den Sommerferien) haben die Eltern die Möglichkeit, sich entweder für das Gemeinsame Lernen an einer allgemeinen weiterführenden Schule oder für eine Förderschule zu entscheiden. An den weiterführenden Schulen mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Bildungsgangs und ihres sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs entweder zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Hinsichtlich der sonderpädagogischen Förderung gelten im Gemeinsamen Lernen die gleichen Vorgaben wie an den entsprechenden Förderschulen.

Elternwunsch Gemeinsames Lernen
Wünschen Eltern für ihr Kind das Gemeinsames Lernen, wird ihnen von der Schulaufsicht eine allgemeine Schule möglichst in Wohnortnähe vorgeschlagen. Diese Schule ist verpflichtet, das Kind aufzunehmen.

Wahlmöglichkeiten bei zielgleicher Förderung
Bei zielgleicher Förderung (Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung) können die Eltern eine Schulform (Gesamtschule, Realschule, Hauptschule - in Dorsten und Datteln auch das Gymnasium), jedoch keine bestimmte Schule wählen. Das Schulamt schlägt daraufhin eine allgemeine Schule mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen vor. Zu den festen Anmeldeterminen im Februar kann das Kinder angemeldet werden. Dort wird das Kind nach den Richtlinien und Lehrplänen der dieser Schulform unterrichtet.

Wahlmöglichkeiten bei zieldifferenter Förderung
Bei zieldifferenter Förderung (Lernen und Geistige Entwicklung), besteht kein Anspruch auf Wahl einer Schulform. Da Kinder, die zieldifferent gefördert werden, nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der jeweiligen Schulform unterrichtet werden, kann jede weiterführende Schule mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen in Frage kommen. Auch in diesem Fall schlägt das Schulamt eine möglichst wohnort-nahe Schule vor. Diese Schule ist verpflichtet, das Kind aufzunehmen.

Wunsch einer vom Vorschlag abweichenden Schule
Möchten Eltern ihr Kind an einer anderen Schule (abweichend vom Vorschlag des Schulamtes) anmelden, besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Über eine mögliche Aufnahme entscheidet in diesem Fall die Schulleitung.

Elternwunsch Förderschule
Wird von den Eltern eine Förderschule gewünscht, schlägt das Schulamt eine Förderschule mit passendem Angebot vor.

Weitere Informationen sowie ein Schaubild zum Thema "Übergang", finden Sie auf dieser Seite im Bereich Downloads.

Ansprechpersonen im Schulamt
Inklusionskoordination
Markus Ortmann
Telefon: 02361 / 53 2079
m.ortmann@kreis-re.de

Anna Bach
Tel.: 02361 / 532339
a.bach@kreis-re.de

Leichte Sprache

Ihr Kind geht jetzt in die Grundschule oder in eine Förderschule.
Dort bekommt Ihr Kind besondere Hilfe beim Lernen.
Das nennt man sonderpädagogische Unterstützung.
Ihr Kind kommt nach den Sommerferien in die Klasse 5.
In der neuen Schule gibt es auch Hilfe beim Lernen.
An vielen Schulen gibt es Gemeinsames Lernen.
Dort lernen Kinder mit und ohne besondere Unterstützung gemeinsam.
 
Sie haben zwei Möglichkeiten für Ihr Kind:
Eine Schule mit Gemeinsamem Lernen
oder eine Förderschule.
Darum führen Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin oder einem Lehrer
Die Informationen hier können eine Hilfe sein,
wenn Sie mit Ihrem Kind über das Thema reden.

Lernen und Geistige Entwicklung
Ihr Kind bekommt Hilfe im Bereich
Lernen (LE)
oder
Geistige Entwicklung (GG).

Gemeinsames Lernen
Egal, auf welche Schule Ihr Kind gehen wird, es macht immer einen besonderen Abschluss.
Sie dürfen keine bestimmte Schule mit Gemeinsamem Lernen wünschen.
Das Schulamt schlägt eine Schule mit Gemeinsamem Lernen vor und hält dort einen Platz für Ihr Kind frei.
Dort melden Sie Ihr Kind an.

Förderschule
Sie können auch die Förderschule wählen.
Das Schulamt schlägt eine Förderschule vor und hält dort einen Platz für Ihr Kind frei.
Dort melden Sie Ihr Kind an.

Andere Unterstützungs-Bereiche
Ihr Kind bekommt Hilfe in einem dieser Bereiche
oder in mehreren.
  • Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
  • Sprache (SQ)
  • Körperlich-motorische Entwicklung (KME)
  • Sehen (SE)
  • Hören und Kommunikation (HK)

Dann gehen Sie so vor:
Sie können das Gemeinsame Lernen wählen.
Sie können eine Schulform wünschen.
Diese Schulformen gibt es:
  • Hauptschule,
  • Sekundarschule,
  • Realschule,
  • Gesamtschule,
  • Gymnasium.

Dann macht Ihr Kind den Schul-Abschluss wie die anderen Kinder in der Klasse.
Sie können auch die Förderschule wählen.

Besondere Ausstattungen
Einige Kinder benötigen an ihren Schulen besondere Ausstattungen:
Zum Beispiel Fahrstühle
oder Rollstuhlrampen
oder Hörverstärker
oder Schallschutz.
Ihr Kind kann auf die Schule gehen, wenn das an der Schule möglich ist.

Wen kann ich fragen?
Sie können die Lehrerinnen und Lehrer in Ihrer Schule fragen.
Die kennen Ihr Kind gut und können Ihnen bei einer Entscheidung helfen.
Und Sie können uns im Schulamt fragen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wir wissen, wo Plätze in den Schulen frei sind.

Es helfen:  
Anna Bach
Mail: a.bach@kreis-re.de
Tel.: 02361 / 532339
 
Markus Ortmann
m.ortmann@kreis-re.de
Tel.: 02361 / 53 2079




Unterstützungssysteme/ Beratung

Der Kreis Recklinghausen bietet eine Reihe von Bertaungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an.
Zu allererst beantworten die Fachberater und Fachberaterinnen des Kreises Recklinghausen alle fachspezifischen Fragen.

Es gibt Fachberatungen in den Bereichen:
  • Lernen (Julia Franken, Markus Ortmann, Sebastian Wozniak)
  • Emotionale und Soziale Entwicklung (Oliver Bautz, Swenja Bolles)
  • Sprachliche Qualifikation (Martina Kühne, Sabine Menken)
  • Körperliche und Motorische Entwicklung (Klaus Beyer-Dannert)
  • Unterstützte Kommunikation (Mike Höwische)
  • Autismus (Regina Pokorny)

Außerdem beraten:

Schulpsychologische Beratungsstelle
Paulusstraße 47; 45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/92 67 832-0
rsb-mitte@kreis-re.de

Kompetenzzentrum NRW - Kreis Recklinghausen
Ulrike Hach-Jantzen
Tel.: 02361/53 33 06
u.hach-jantzen@kreis-re.de

Leichte Sprache

Viele Menschen können Fragen beantworten.

Helfen kann:
Schulpsychologische Beratungsstelle
Paulusstraße 47; 45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/92 67 832-0
rsb-mitte@kreis-re.de

Kompetenzzentrum NRW - Kreis Recklinghausen
Ulrike Hach-Jantzen
Tel.: 02361/53 33 06
u.hach-jantzen@kreis-re.de
www.kt.re.nrw.de