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Kreisstraßen, Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb

Der Fachdienst 66 „Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb“ gliedert sich in drei Ressorts, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen.

Kreisstraßenneu-, um- und Ausbau

  • Neu-, um- und Ausbau sowie Sanierung von Kreisstraßen
  • Neubau, Sanierung und Kontrolle von Brücken anderen Ingenieurbauwerken
  • Neubau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen
  • Betreuung von Planvorhaben anderer Baulastträger, Versorgern und Privaten

Kreisstraßenunterhaltung

  • Unterhaltung, Instandsetzung und Pflege von ca. 220 Kilometern Kreisstraßen mit Nebenanlagen wie Rad- und Gehwege, Parkstreifen, Brücken, Ingenieur- bauten, Entwässerungseinrichtungen und Lichtsignalanlagen
  • Durchführung des Winterdienstes auf Kreisstraßen
  • Pflege von Straßenbäumen, begrünte Trennstreifen-, Bankett-, Mulden-, Graben- und Böschungsflächen, Wanderparkplätze und Park&Ride-Anlagen
  • Reparatur von Unfallschäden
  • Durchführung einer wöchentlichen Streckenkontrolle im gesamten Kreisgebiet

Kreisgartenbaulehrbetrieb

  • Ausbildung zum Berufsbild Gärtner: Fachrichtung Blumen- und Zierpflanzenbau und Garten- und Landschaftsbau
  •  Pflege und Unterhaltung an und in den kreiseigenen Liegenschaften

 

Aufbruchgenehmigung

Für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Straßenarbeiten an Kreisstraßen ist es manchmal erforderlich, eine Straße aufzubrechen. Die Genehmigung dafür muss beim Fachdienst 66 - Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb beantragt werden, der nach einer technischen Prüfung die entsprechende Erlaubnis erteilt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Wiederherstellung der Oberfläche kontrolliert. Der Antrag kann formlos oder über einen Vordruck gestellt werden. Die Baumaßnahme muss darin beschrieben werden und entsprechende Planunterlagen in zweifacher Ausführung eingereicht werden.

Außenanlagen

Die Außenanlagen der kreiseigenen Gebäude, wie zum Beispiel der Berufsschulen und des Kreishauses, werden durch die Abteilung Kreisgartenbaulehrbetrieb betreut.

Im Rahmen der Ausbildung von Gärtnern im Garten- und Landschaftsbau werden gepflasterte Flächen instandgesetzt sowie Sträucher und Gehölz zurückgeschnitten, aber auch Flächen neu gestaltet und neue Bäume und Sträucher gepflanzt. Wiederkehrende Pflegearbeiten, wie z. B. Rasenschnitte, Unkrautbekämpfung und Laubbeseitigung, werden größtenteils an gemeinnützige und öffentliche Institutionen vergeben.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die ständige Überwachung des Baumbestandes im Bereich der öffentlichen Liegenschaften besonders wichtig. Die Kontrolle der Bäume erfolgt mehrmals im Jahr. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden durch eigenes Personal erledigt oder gegebenenfalls an Fachfirmen vergeben.

Ausschreibung (Tiefbauarbeiten)

Bei einer Ausschreibung werden Unterlagen erstellt, in denen eine geplante Baumaßnahme detailliert beschrieben wird und auf deren Basis ein Bieter (Baufirma) die Leistungen kalkulieren und somit ein Angebot abgeben kann. Die Ausschreibung beinhaltet eine Beschreibung der geplanten Maßnahme im Überblick (Leistungsbeschreibung) und eine Auflistung einzelner Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsbereiche (Leistungsverzeichnis).

Bauantrag

Bei Neubauten, Um- oder Anbauten im Wohnungsbau sowie bei gewerblichen Bauvorhaben, die an der freien Strecke von Kreisstraßen errichtet werden sollen, wird der Kreis als Straßenbaulastträger von den Bauordnungsämtern der zuständigen Städte im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Zur Erteilung der dortigen Baugenehmigung bedarf es der straßenrechtlichen Zustimmung gemäß dem § 25 StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz d. Landes Nordrhein-Westfalen). Das Gleiche gilt auch bei Bauanträgen für Werbeanlagen und Hinweisschilder.

Bauüberwachung

Im Rahmen der Bauüberwachung kontrolliert und dokumentiert der zuständige Bauleiter des Fachdienstes 66 Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb die Aktivitäten auf einer Baustelle. Dabei werden die Rahmenbedingungen der Baudurchführung mit allen Beteiligten koordiniert (z. B. Verkehrsregelung, Grenzangaben, technische Details) und die erbrachten Leistungen gemeinsam mit der Baufirma aufgenommen und abgerechnet.

Brücken

Der Fachdienst 66 Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb des Kreises Recklinghausen ist für rund 70 Straßenbrücken und Durchlässe über Kanäle, Flüsse, Bachläufe, Eisenbahnlinien und Werkstraßen zuständig. Für alle Bauwerke werden die nach DIN 1076 geforderten Brückenprüfungen in bestimmten Zeitabständen durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet. Kleinere Unterhaltungs- bzw. Sanierungsarbeiten werden durch den Kreisbauhof ausgeführt. Arbeiten von größerem Umfang werden über Ausschreibung an Fachunternehmer vergeben.

Kreisbauhof

Öffnungszeiten:

Kreisbauhof, Ostendorfer Str.45 in 45721 Haltern am See
Montag bis Donnerstag: 7.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr - 14.30 Uhr

Kreisbauhof / Adressen

Netzknoten

Netzknoten sind Knotenpunkte des Straßennetzes, die dort entstehen, wo sich zwei oder mehrere Straßen verbinden (verknüpfen), zum Beispiel an Kreuzungen oder Einmündungen. Jeder Netzknoten erhält eine Nummer. Bei Kreisstraßen und anderen Straßen aus dem übergeordneten Straßennetz ist diese siebenstellig. Die Nummer ergibt sich aus der topographischen Karte 1:25:000, auf der die Straße verzeichnet ist. Die ersten vier Stellen bestehen aus der Blattnummer der Karte, die letzten drei Stellen ergeben sich aus einer fortlaufenden Nummerierung der Straßen auf der Karte. Der Straßenbereich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Netzknoten wird als Straßenabschnitt ausgewiesen.

Kreisstraßen

Kreisstraßen dienen dem Verkehr zwischen den Kreisstädten, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten oder der Verbindung zwischen Gemeinden sowie dem Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetz. Im Kreis Recklinghausen gibt es 200 Kilometer kreiseigene Straßen. Der Kreis Recklinghausen ist für die Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Kreisstraßen und an 20 Parkplätzen im Bereich der Hohen Mark und des Naturschutzgebietes Haard zuständig. Dazu gehören auch die Reparatur von Unfallschäden, Grünpflegearbeiten und Winterdienst.

Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung

Einem Neubau einer Landes- oder Kreisstraße sowie einer wesentlichen Änderung an den vorgenannten Straßen geht die Abstimmung des grundsätzlichen Verlaufes, der Streckencharakteristik und der Verknüpfung im klassifizierten Straßennetz voraus.
 
Regelungen hierzu ergeben sich aus den §§ 37 bis 37b StrWG-NRW.
 
Nach Abstimmung und gegebenenfalls durchgeführtem Linienbestimmungsverfahren erfolgt anschließend die Feststellung der Pläne und zugehörigen Unterlagen im Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren.
 
Notwendigkeit, Umfang und Inhalt einer Feststellung bzw. Genehmigung werden in den §§ 38 bis 40a StrWG-NRW im Wesentlichen geregelt. Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die Planfeststellungsrichtlinien regeln weitere Einzelheiten.
 
In den vorgenannten Paragraphen des StrWG-NRW finden sich unter anderem die häufigsten Verfahrensbegriffe wieder, wie
  • Planung
  • wesentliche Änderung
  • Umweltverträglichkeit
  • Abstimmungsverfahren
  • Linienbestimmung
  • Verfahrensbeteiligte
  • Duldung zur Vorbereitung der Planung
  • Festlegung der Planungsgebiete durch Verordnung oder Satzung
  • Veränderungssperre und Vorkaufsrecht
  • Fälle der unwesentlichen Bedeutung (Erforderlichkeit der Planfeststellung)
  • Ersatz der Planfeststellung durch das Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch
  • Anhörungsverfahren
  • Bürgerbeteiligung
  • Offenlegung
  • Planfeststellungsbehörden
  • Einstellung der Planfeststellung
Weitergehende Erläuterungen und Erklärungen können in den einschlägigen Kommentaren zum StrWG-NRW nachgelesen werden.
 
Hinweis:   Für die Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und  Bundesautobahnen) gilt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG).

Kreiskarte NRW 1:50.000

Für das Land Nordrhein-Westfalen werden topographische Karten vom Landesvermessungsamt im gesetzlichen Auftrag bearbeitet und als Hauptkartenwerke, Sonderkarten und historische Karten herausgegeben.

Die Sonderkarte "Kreiskarte NRW 1: 50.000" dient als Grundlage zur Erstellung der Kreiskarte mit der Darstellung des klassifizierten Straßennetzes. Hierbei werden die Bundesfernstraßen (Autobahnen) A (rot) die Bundesstraßen B (blau), die Landesstraßen L (grün) und die Kreisstraßen K (braun) farblich markiert und mit ihrer Kennung versehen, zum Beispiel: A 2, B 235, L 628, K 21.

Sondernutzungen

 

Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erteilt der Kreis Recklinghausen die Erlaubnis für Zufahrten oder Zugänge an der freien Strecke der Kreisstraße sowie in bestimmten Fällen in der Ortsdurchfahrt. Für diese Sondernutzung einer Kreisstraße wird nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen eine Gebühr festgesetzt.

 

Stationszeichen (Pfosten)

Stationszeichen sind Pfosten, die in einem Abstand von 200 Metern gut sichtbar am Fahrbahnrand von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen stehen. An ihnen sind die Netzknotennummern (à Netzknoten) beziehungsweise Straßenabschnittsnummern abzulesen.

Straßenabschnitt

Ein Straßenabschnitt ist der Teil einer Straße, der zwischen zwei aufeinanderfolgenden Netzknoten liegt.

Straßenplanung

Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG-NRW) ist der Kreis Recklinghausen Straßenbaulastträger der auf seinem Kreisgebiet als Kreisstraßen klassifizierten öffentlichen Straßen.
 
Der § 9 StrWG-NRW erläutert den Begriff der Straßenbaulast als: „Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Straßen zusammenhängende Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten.“
Weitere Aufgaben finden sich unter anderem im
  • § 34 StrWG-NRW (Änderungen von Kreuzungen oder Einmündungen auf Grund geänderter Verkehrsbedürfnisse, z. B. Änderung einer plangleichen Kreuzung/Einmündung in eine planfreie, oder Errichtung einer Signalanlage oder Änderung in einen Kreisverkehrsplatz)
  • § 49 StrWG-NRW  (Errichtung eines zusammenhängenden überörtlichen Radwegenetzes).
Um diese vorgenannten Aufgaben umsetzen und örtlich verwirklichen zu können, bedarf es einer vorherigen Planung als Aufgabe des Kreises selber.
 
Dazu gehören aber auch noch z. B Planungen für den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV (Busbuchten, -kaps, -taschen) oder Parkplätze und Parkstreifen sowie Einbauten in Fahrbahnen (z. B. Querungshilfen) und auch die Planung von Markierung und amtliche Beschilderung und Wegweisung.
 
Die Verwaltung erhält den Planungsauftrag über die Politik (Beschlussfassung des Kreistages) unter Vorschlag der entsprechenden Fachausschüsse.
 
Der Kreistag des Kreises hat entsprechende Programme zum
  • öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV (Busbeschleunigung, Vorrangschaltung und Steigerung der Attraktivität)
  • Neu-, Um- und Ausbau,
  • Radwegebau,
  • Brückenbau und -sanierung sowie
  • Deckenverstärkung, -verbesserung und -sanierung
verabschiedet und bzw. fortgeschrieben.
 
Der Kreis ist aber nicht nur selbst Planungsträger, sondern auch Planungsbeteiligter bei anderen „Baulastträgern“ im Zusammenhang mit Straße, Schiene, Wasser und Luft, und Planungen Dritter, wie z. B. Versorgungsunternehmen (Aufbrüche, Verträge, Gestattungen, Genehmigungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Fernleitungen etc.) und Privater (Bauanträge, Sondernutzung, Werbung)

Straßenaufbrüche

Für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) ist es immer wieder erforderlich, vorhandene Verkehrsflächen aufzureißen. Solche Straßenaufbrüche sind genehmigungspflichtig. Sie werden beim Fachdienst 66 Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb beantragt, und nach einer technischen Prüfung wird die entsprechende Erlaubnis erteilt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Wiederherstellung der Oberfläche kontrolliert.

Straßendatenbank/Straßenverzeichnis

In der Straßendatenbank/dem Straßenverzeichnis des Kreises werden alle wesentlichen Daten zu einer Kreisstraße aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel die Straßenkilometer, Rad- und Gehwege und Informationen über die Baulastträger.

Straßenreinigung

Der Kreis als Baulastträger für die Kreisstraßen ist zuständig für die Reinigung der Kreisstraßen. Die Straßenreinigung außerhalb der Ortsdurchfahrten erfolgt vierteljährlich und nach Bedarf vom Kreisbauhof aus.

Straßen- und Unfallschäden

Straßen sind schweren Belastungen unterworfen, beispielsweise durch den Verkehr, durch Bergschäden oder durch Witterung. So können Straßenschäden wie Risse oder Schlaglöcher entstehen, in schweren Fällen können auch unter der Straße liegende Kanäle oder Durchlässe beschädigt werden. Die Straßenunterhaltung des Kreises Recklinghausen beugt den Straßenschäden vor oder beseitigt sie, um einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Unfallschäden
Kommt es durch Unfälle zu Schäden an Kreisstraßen, werden diese vom Fachdienst 66 Tiefbau und Kreisgartenbaulehrbetrieb des Kreises Recklinghausen bearbeitet. Eingehende Unfallanzeigen werden registriert, zur Reparatur gegeben und abgerechnet. Am häufigsten gibt es Schäden an Verkehrszeichen, Leitplanken und Ampelanlagen, aber auch Bäume und Sträucher werden bei Unfällen beschädigt. Die Kosten muss der Unfallverursacher oder die Versicherung erstatten.

Straßenverkehrszählung

Alle fünf Jahre findet in Deutschland auf vielen Straßen eine Straßenverkehrszählung statt. Damit sollen Verkehrsstärken ermittelt und die Verkehrsentwicklung überwacht werden. Die Zählergebnisse dienen der Straßenplanung und bilden die Grundlage zum Aus- oder Rückbau von Straßen, Schulwegsicherung, Neubau von Radwegen oder ähnlichem. Auf den Straßen, für die der Bund zuständig ist (Autobahnen und Bundesstraßen), finden diese Zählungen immer statt, für die Länder (Landes- und Kreisstraßen) wird die Zählung lediglich empfohlen.

Verträge

Für die dauerhafte Benutzung von Kreisstraßen durch den Bau und Betrieb neuer Anlagen oder Leitungen jeglicher Art ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen. Dem formlosen Antragsschreiben sind Planunterlagen (zweifach) beizufügen. Die Anträge sollten wenigstens drei Monate vor Baubeginn gestellt werden. Mit Versorgungsunternehmen können Rahmenverträge abgeschlossen werden.

Winterdienst

Der Kreis Recklinghausen führt im Rahmen seiner wirtschaftlichen und personellen Möglichkeiten Winterdienst auf den Kreisstraßen im Kreisgebiet durch. Dabei werden Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr / Schulbusse mit Vorrang abgestreut. Der Streudienst beginnt in der Woche morgens gegen 4.00 Uhr, samstags um 5.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gegen 6.00 Uhr.