Online-Dienste
Terminvereinbarung
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Terminvereinbarungen des Straßenverkehrsamtes:
Terminvereinbarung der Kfz-Zulassung
Terminvereinbarung der Führerscheinstelle
Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich. (Ausnahme: sh. "Schnellschalter Zulassungsstelle")
Kennzeichenreservierung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen online zu reservieren. Ebenso können Sie sich ein beliebiges, von der Zulassungsbehörde ausgesuchtes Kennzeichen, das für die Zuteilung im Rahmen einer Zulassung vorgesehen ist, bekannt geben lassen und vorab reservieren.
Hier geht's zur Kennzeichenreservierung
Außerbetriebsetzung und Zulassung online
Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung mit Kennzeichenbeibehaltung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
- Momentan beschränken sich die Möglichkeiten für Online-Anträge noch auf natürliche Personen, die sich selbst elektronisch ausweisen müssen (Ausnahme: Außerbetriebsetzung).
- Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW erforderlich.
- Der Antragsteller/Die Antragstellerin darf keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Recklinghausen oder offene Kfz-Steuerrückstände beim Zoll haben.
- Zulassungsvorgänge sind nur auf ein Standardkennzeichen möglich (schwarze Schrift auf weißem Grund). Die Zulassung auf Saison-, E-, H- und Wechsel-Kennzeichen ist online nicht möglich. Anträge für zulassungsfreie Fahrzeuge können online nicht gestellt werden.
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
Bitte überprüfen Sie Ihre Zulassungsunterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie die Sicherheitscodes an der/n Zulassungsbescheinigung/en sowie Kennzeichenschild/ern entfernen.
Für alle Vorgänge benötigen Sie:
• Einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount/) erforderlich,
• Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), (aktuell: Ausnahme bei Außerbetriebsetzung)
• Ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2 (aktuell: Ausnahme bei Außerbetriebsetzung).
• Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang mittels ePayment-System (giropay/paydirekt/Kreditkarte/paypal) bezahlt werden.
Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
• Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug.
• Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes. Diese können Sie an einem aufgedruckten QR-Code erkennen.
• Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.
Für den Antrag auf Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
• Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug.
• Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit freigelegtem Sicherheitscode
• Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.).
• Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP).
• Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
• Bei Halterwechsel zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) mit Sicherheitscode (Diese Dokumente werden erst seit 2018 herausgegeben.).
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges oder Adressänderung benötigen Sie zusätzlich:
• Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell angemeldetes Fahrzeug.
• Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") mit Sicherheitscode.
• Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP).
• Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
• Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.).
• Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden erst seit 2018 herausgegeben.
• Bei Antrag auf Wechsel des Kennzeichens zusätzlich:
• Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
Für den Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet benötigen Sie zusätzlich:
• Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird.
• Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) mit verdecktem Sicherheitscode.
• Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.).
• Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
• Hinweis: Das CoC-Dokument ("EG-Übereinstimmungsbescheinigung" oder "EU-Typgenehmigung") zum Fahrzeug muss uns online vorliegen. Das pflegt der Hersteller in ein zentrales Register ein. Ohne diese Daten können wir Ihnen leider keine online-Neuzulassung anbieten. Unmotorisierte Fahrzeuge wie z. Bsp. Anhänger sind hier leider oft betroffen.
Führerschein online
Wenn Sie im Kreis Recklinghausen wohnen, können Sie Ihren Führerscheinantrag auch bequem von zu Hause über das Internet stellen.