Obere Bauaufsichtsbehörde
Als Obere Bauaufsichtsbehörde untersteht der Kreis Recklinghausen direkt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Oberste Bauaufsichtsbehörde). Gegenüber den kreisangehörigen Städten ist er gemäß § 60 (1) Landesbauordnung - BauO NRW Obere Bauaufsichtsbehörde. Die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte nehmen die klassischen baurechtlichen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Sie sind somit zuständig für die Bauberatung und das Baugenehmigungsverfahren ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Im Rahmen der baurechtlichen Aufsichtsfunktion nimmt der Kreis Recklinghausen als Obere Bauaufsichtsbehörde die Bearbeitung von Petitionen, Eingaben und Beschwerden wahr, die gegen die kreisangehörigen Städte gerichtet sind.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Oberen Bauaufsichtsbehörde besteht in der Durchführung von Geschäftsprüfungen bei den Unteren Bauaufsichtsbehörden.