Naturdenkmale
Derzeit gibt es im Kreis Recklinghausen 195 sehenswerte und auch schützenswerte Naturdenkmale. Das sind große, alte oder besonders schöne Bäume, oder auch Bäume mit einem besonderen Wert für die Ortsgeschichte und von besonderer Bedeutung für die Menschen, die dort leben. Aber auch einige Findlinge von auffälliger Größe als Erinnerung an unsere Jahrmillionen währende Erdgeschichte sind als Naturdenkmale geschützt. Wir finden sie überall: in Wäldern, an Wegen, in der Mitte von Äckern und auch inmitten unserer Städte.Nachdem die Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in den Städten Ende 2023 ausgelaufen war, gibt es seit dem 4. April 2024 eine neue Verordnung. In dieser werden 95 der 195 Naturdenkmale auf Dauer geschützt. Erstmalig sind in dieser Verordnung neben Einzelobjekten auch zwei größere schützenswerte Flächen geschützt: Die alte Obstwiese im Zechenwald in Waltrop und die Narzissenwiese im Schlosspark Herten.
Aber was ist eigentlich ein Naturdenkmal?
Dieses wird im Bundesnaturschutzrecht etwas offener gestaltet. Konkret heißt es dort:
"Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit."
Der Gedanke an auffällige Bäume und auch große Findlinge liegt hier nahe. Denkbar wären aber auch Kombinationen, Baumgruppen, vielleicht auch alte Heckenstrukturen oder einfach besondere Orte verbunden mit einer „Einzelschöpfung der Natur“.
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit."
Der Gedanke an auffällige Bäume und auch große Findlinge liegt hier nahe. Denkbar wären aber auch Kombinationen, Baumgruppen, vielleicht auch alte Heckenstrukturen oder einfach besondere Orte verbunden mit einer „Einzelschöpfung der Natur“.
Informationen zu den einzelnen Naturdenkmalen und zu den jeweiligen Regelungen finden Sie
- für Naturdenkmale innerhalb von Städten in einer Verordnung.
- für Objekte im Außenbereich in den jeweiligen Landschaftsplänen.
- In Dorsten und Marl befinden sich noch einzelne Objekte die über eine ältere Verordnung der Bezirksregierung Münster geschützt sind.
Sollten Sie zum Thema Naturdenkmale Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich gerne an:
Kreisverwaltung Recklinghausen
Fachdienst Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Stichwort: Naturdenkmale
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreisverwaltung Recklinghausen
Fachdienst Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Stichwort: Naturdenkmale
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen