Sachgebiet Bundesausbildungsförderung (BAföG)
Für Auszubildende an Abendgymnasien und Kollegs ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, wenn der Träger der Ausbildungsstätte hier seinen Sitz hat.
Für alle anderen Schüler/innen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz der Eltern der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig.
Studierende wenden sich bitte an das Studentenwerk der Hochschule bzw. der Fachhochschule, an der sie immatrikuliert sind.
Weitere Informationen finden Sie über diesen Link oder das nachfolgende Leistungsangebot.
Dienstag:
13:15 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
13:15 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch geschlossen, telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr
- Herr Gronske (BAföG: allg. Auskünfte, Rückforderungen, Stundungen)
- Herr Graw (BAföG: Herten, Waltrop)
- Herr Gronske (BAföG: Datteln, Gladbeck, Recklinghausen I - Z)
- Frau Kaminski (BAföG: Dorsten, Haltern am See, Marl)
- Frau Maaß (BAföG)
- Herr Mergen (BAföG: Castrop-Rauxel, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen A - H)