Leistung Kinder- und Jugendgesundheit - Kindergarten und Schule -
Im Kindergarten
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet in Kooperation und in Absprache mit den Kindergärten Untersuchungen zur Früherkennung an. Diese Untersuchungen sind ein zusätzliches Angebot zu den regelmäßigen Vorsorgeterminen U1 bis J1 der Kinderärzte/-innen. Weitere Informationen über dieses Angebot finden Eltern und Erzieherinnen in dem Informationsblatt „Untersuchungen im Kindergarten“
Für Kindertageseinrichtungen, die mit einem eigenen Projekt Kinder dabei unterstützen wollen, sich vor Unfällen zu schützen und sich bei Unfällen richtig zu verhalten, verleiht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst den „Wanderkoffer zur Unfallprävention“. Hierin sind Materialien für Kinder, Erzieher/-innen und Eltern zusammengestellt.
In der Schule
Mit der Einschulung der Kinder ist in Deutschland die Schuleingangsuntersuchung verbunden. Diese Untersuchungen werden in der Regel von den Kinder- und Jugendärztinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Wenn Sie wissen möchten, worauf bei diesen Untersuchungen besonders geachtet wird oder welche Unterlagen Eltern bei der Untersuchung mitbringen sollten, finden Sie hier die entsprechenden Informationen. Außerdem finden Sie hier die Einladung zur Einschulungsuntersuchung in Leichter Sprache.
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen werden in den Themenheften der Gesundheitsberichterstattung dargestellt.
Ein eigenes Angebot nur für Jugendliche ist die Schulsprechstunde. Diese wird in enger Zusammenarbeit in verschiedenen Schulen des Kreises angeboten. Jugendliche haben während der Schulzeit die Möglichkeit, in die offene Sprechstunde der Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zu kommen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle für AIDS und weitere sexuell übertragbare Erkrankungen kommen mit einem Angebot zur Sexualpädagogik in die Schulen. Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier.
In Schulen, in denen Jugendliche nach der 10. Klasse ihren Schulabschluss erwerben, können im 9. Schuljahr durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Untersuchungen zum Schulabschluss angeboten werden.
Im Auftrag von Ämtern und Behörden erstellen wir Gutachten zum Beispiel zum Ausschluss vom Schulunterricht oder zur Befreiung vom Schulsport/Sporttauglichkeit. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite „Kinder- und Jugendgesundheit – Begutachtungen“ sowie auf der Seite „Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst“.
Was tun bei Infektionskrankheiten?
Wenn das Kind oder ein Haushaltsmitglied bestimmte ansteckende Erkrankungen wie zum Beispiel Windpocken, Masern, eine ansteckende Durchfallerkrankung oder aber Kopfläuse hat, müssen die Eltern den Kindergarten oder die Schule informieren. Keineswegs dürfen Kinder in eine Gemeinschaftseinrichtung, solange Ansteckungsgefahr besteht.
Um eine weitere Ausbreitung der ansteckenden Erkrankung zu vermeiden, informieren Kindergärten und Schulen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten immer das Gesundheitsamt. Dieses steht beratend zur Seite, führt aber auch Kontrollmaßnahmen durch oder muss gegebenenfalls auch Kinder oder Pädagogen vom Besuch der Einrichtung ausschließen, solange von ihnen eine Ansteckungsgefahr ausgeht.
Zuständig sind in diesen Fällen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Infektionsschutzes und der Ortshygiene. Informationen und Ansprechpartner/-innen für die jeweiligen Städte sind hier hinterlegt.
Speziell zum Thema Kopfläuse hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Broschüren in mehreren Sprachen veröffentlicht. Zu diesen Seiten gelangen Sie über diesen Link.
Ihre Ansprechpartner/innen vor Ort
Ansprechpartner/innen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".
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Gesundheitsamt
Fachdienst 53
- Frau Dr. Selle (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin)
- Frau Hausberg (Abteilungsbüro Kinder- u. Jugendgesundheitsdienst, Zahnärztlicher Dienst)