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Leistung Zahlungserleichterung

Sollten Sie nicht in der Lage sein die Geldbuße in einer Summe zu zahlen, ist es selbstverständlich möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.

Hierzu teilen Sie bitte rechtzeitig formlos mit, dass Sie eine Zahlungserleichterung wünschen, und fügen dieser Mitteilung geeignete Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (Verdienstbescheinigung, Mietvertrag, Nachweise über sonstige Einnahmen und Ausgaben, Bescheid des Arbeits- oder Sozialamtes) bei.

Gleichzeitig unterbreiten Sie bitte einen Vorschlag über die Höhe der monatlichen Raten.

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