Angebot Flächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der städtischen Planung und wird von den Gemeinden aufgestellt. Der FNP ist eine graphische Darstellung des gesamten Gemeindegebietes und stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Vereinfacht ausgedrückt wird in einem FNP also dargestellt, wie sich eine Stadt in den nächsten Jahren entwickeln soll. Der Flächennutzungsplan ist somit ein vorbereitender Bauleitplan und schafft die Basis für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne, die für bestimmte Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Rechte (z.B. Baurecht) und Pflichten für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.
Bürgerbeteiligung
Um die Planungsabsichten mit den Bürgern ausreichend auszutauschen, ist eine umfassende Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden muss. Hierdurch haben die Bürger auch die Chance, ihre Vorschläge und Argumente einzubringen, bevor der Gemeinderat den Flächennutzungsplan beschließt.
Bestandteile, Inhalt und Aussagekraft
Dem Flächennutzungsplan als Karteninstrument ist eine Begründung beigefügt. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes dargelegt. Der Bürger kann dem FNP z.B. entnehmen, wo im Gemeindegebiet Bauflächen vorgesehen sind; wo also Wohngebäude oder gewerbliche und industrielle Nutzungen errichtet oder angesiedelt werden sollen. Ebenso sind die Freiflächen dargestellt, also z.B. die Bereiche, die zukünftig für die landwirtschaftliche Nutzung vorgehalten werden sollen. Für Privatpersonen entfalten sich durch einen FNP keine Rechte oder Pflichten. Wichtig ist dieser Plan dennoch für bauwillige Bürger, da er aufzeigt, welche bislang nicht bebauten Flächen zukünftig für eine Bebauung vorgesehen sind (auch Bauerwartungsland genannt). Dies bewirkt, dass Bauland wahrscheinlich bald zur Verfügung steht und damit wiederum ist eine positive Wertentwicklung für die Flächeneigentümer verbunden. Zwar können Bauwillige bereits relativ günstig Bauerwartungsland erwerben, in der Hoffnung, hier später bauen zu können, jedoch ist dies immer mit einem Risiko verbunden, da sich städtebauliche Ziele und damit die Festlegungen im FNP mit der Zeit auch ändern können. Entscheidend ist daher, dass das Bauerwartungsland durch einen Bebauungsplan in Bauland umgewidmet wird und so verbindliches Baurecht entsteht.
Auskunft über Flächennutzungspläne
Einen Überblick über die aufgestellten Flächennutzungspläne im Kreis Recklinghausen erhalten Sie bei http://www.regioplaner.de/planung-raum/stadtplanung/. Einsicht und nähere Informationen über die Planinhalte erhalten Sie bei den zuständigen Stadtplanungsämtern der Städte. In dieser Liste der Ansprechpartner finden Sie die Kontaktinformationen der jeweiligen Planungsamtsmitarbeiter.