Leistung Rechtsnormen im Immissionsschutz
Nachfolgend erhalten Sie Links zu den Originaltexten wichtiger Rechtsnormen im Immissionsschutzrecht.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
- 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV)
- 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV)
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
- Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL): Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG): Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen; Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
Das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
- ergänzt die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften des Bundes (BImSchG)
- enthält insbesondere Anforderungen an das Verhalten von Personen, durch das schädliche Umwelteinwirkungen (wie z.B. Lärm und Luftverunreinigungen) verursacht werden können
- regelt u.a. das Verbrennen im Freien, den Schutz der Nachtruhe, die Benutzung von Tongeräten, das Abrennen von Feuerwerken und Feuerwerkskörpern, das Laufenlassen von Motoren und das Halten von Tieren
Fachdienst
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Umwelt
Fachdienst 70
Ansprechpartner
- Herr Görß (Ressortleiter)