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Angebot Eingliederungshilfe: Mobilitätshilfe

Die Mobilitätshilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Im Kreis Recklinghausen wird diese Leistung in Form von Fahrgutscheinen und Wertmarken gewährt.

Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sollen mit den Fahrgutscheinen zu Konzerten, Fußballspielen, Einkaufszentren, Verwandtenbesuchen oder sonstigen Freizeitereignissen fahren können.

Voraussetzung für die Mobilitätshilfe ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG. Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist, dass das Einkommen und Vermögen nicht die Einkommensgrenze der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch erheblich übersteigt.

In jeder kreisangehörigen Stadt stehen unterschiedliche Fahrdienste zur Verfügung. Die berechtigte Person kann den Fahrdienst auch ortsübergreifend frei wählen.

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Meyer  (Hilfsmittel für Personen außerhalb von Einrichtungen, Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel zur Teilhabe, Behindertenfahrdienst)