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Kreisausschuss

Neben dem Landrat und dem Kreistag ist der Kreisausschuss ein weiteres selbstständiges Organ des Kreises Recklinghausen.

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 Kreistagsmitgliedern. Der Kreisausschuss beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Kreistag vorbehalten sind und soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.

Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und überwacht die Geschäftsführung des Landrates.