Korruptionsprävention
Korruption schädigt uns alle als Teil der Allgemeinheit. Doch was bedeutet Korruption überhaupt? Das Strafrecht enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffes, da Korruption in vielfältigen Erscheinungsformen auftritt. Korruptes Verhalten wird vielmehr durch verschiedene Straftatbestände sanktioniert. Zu erwähnen sind insbesondere:- § 331 StGB Vorteilsannahme
- § 332 StGB Bestechlichkeit
- § 333 StGB Vorteilsgewährung
- § 334 StGB Bestechung
Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sowie Bestechung und Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Und nicht nur die Gebenden sind Täterinnen und Täter, sondern auch die Nehmenden. Korruption ist ein sogenanntes Heimlichkeitsdelikt, d.h. weder Gebende noch Nehmende haben ein Interesse daran, dass Korruption aufgedeckt wird. Daher spielen Hinweisgebende eine große Rolle, um an Informationen und Beweise zu gelangen.
Um das berechtigte Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu wahren, müssen Verdachtsfälle bestmöglich aufgeklärt werden. Beschäftigte der Kreisverwaltung Recklinghausen sind dazu verpflichtet, Korruption in der Kreisverwaltung zu melden. Aber auch Sie als unsere Bürgerinnen und Bürger haben dazu die Möglichkeit.
Hinweise können per Telefon, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch an unsere Antikorruptionsbeauftragte übermittelt werden. Auf Wunsch bleiben Hinweisgebende anonym. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Krempa
Antikorruptionsbeauftragte
Tel.-Nr.: 02361 / 53-6013
E-Mail: antikorruption@kreis-re.de
Für allgemeine Fragen, Kritik oder Beschwerden ist die Antikorruptionsbeauftragte nicht zuständig. In diesen Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter der Kreisverwaltung Recklinghausen wenden.
E-Mail: antikorruption@kreis-re.de
Für allgemeine Fragen, Kritik oder Beschwerden ist die Antikorruptionsbeauftragte nicht zuständig. In diesen Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter der Kreisverwaltung Recklinghausen wenden.
Darüber hinaus haben wir eine Interne Meldestelle eingerichtet. Über das Meldesystem können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Kreisverwaltung Recklinghausen in Kontakt stehen, Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz melden. Hierunter fallen auch Taten im Zusammenhang mit Korruption.
Meldungen werden vertraulich behandelt, können aber auch anonym abgegeben werden. Die Meldung erreicht die Integrity GmbH als mit der Bearbeitung von Hinweisen beauftragte neutrale Ombudsstelle. Weitere Informationen finden Sie auf dem Hinweisgeberportal.