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Leistung Rechnungsprüfung

Angelegenheiten der kommunalen Rechnungsprüfung sind in der Kreisordnung NRW und in der Gemeindeordnung NRW verankert. Die Rechnungsprüfung ist eine klassische Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune.

Der kommunalen Rechnungsprüfung wird ein Sonderstatus dadurch eingeräumt, dass sie eine unabhängige Funktion zur Prüfung des Verwaltungshandelns ausübt.

Dieser Sonderstatus wird dadurch erreicht, dass in der Gemeindeordnung festgelegt ist, dass die Leitung der Rechnungsprüfung und die Prüferinnen und Prüfer vom Kreistag bestellt und abberufen werden und die Rechnungsprüfung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist.

In der Kreisordnung NRW ist darüber hinaus geregelt, dass jeder Kreis eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten hat. Beim Kreis Recklinghausen wird diese Aufgabe durch den Fachdienst Rechnungsprüfung wahrgenommen.

Geprüft wird die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel. In der Gemeindeordnung NRW sind die wesentlichen Aufgaben festgelegt. Hierzu gehören unter anderem die Jahres- und Gesamtabschlussprüfungen, die Überwachung der Finanzbuchhaltung, die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Vergaben.

Beim Kreis Recklinghausen wurden durch Kreistagsbeschlüsse weitere Aufgaben auf die Rechnungsprüfung übertragen. Hierzu gehört beispielsweise die Kontrollstellentätigkeit zur Prüfung der Mittelverwendungen im SGB II Bereich.

E-Mail: rechnungspruefung@kreis-re.de

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