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Leistung Nachbarbeschwerden

Anwohnerinnen und Anwohner von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Deshalb haben sie jederzeit die Möglichkeit, sich mit Beschwerden über Immissionen von Anlagen (z. B. Lärm, Gerüche oder Erschütterungen) an die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zu wenden. Eine solche Beschwerde ist weder kostenpflichtig, noch besteht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
 
Die Immissionsschutzbehörde ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und den Sachverhalt zu ermitteln. Um eine zügige und effektive Bearbeitung seitens der Behörde zu ermöglichen, ist eine möglichst detaillierte Schilderung der Anwohnerinnen und Anwohner wichtig, die zumindest Antworten auf folgende Fragen liefern sollte:
  • Worum geht es genau?
  • Wann, wo und unter welchen Randbedingungen treten die Belästigungen auf?
An der Beantwortung dieser Fragen ist die Immissionsschutzbehörde interessiert, um mit Hilfe detaillierter Informationen zielgerichtet mögliche Ursachen zu ermitteln und gegebenenfalls für eine Behebung der Belästigungen zu sorgen.
 
Nach Ermittlung des Sachverhaltes entscheidet die Immissionsschutzbehörde, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Nachbarschutzes ergriffen werden müssen.
 
Unabhängig von Beschwerden über konkrete Umweltbelästigungen wünschen sich viele Menschen Informationen über (mögliche) Umweltauswirkungen von Anlagen in ihrer Nachbarschaft und die diesbezüglich geltenden gesetzlichen Vorschriften. Derartige Informationen können dabei helfen, Irrtümer und Missverständnisse auszuräumen und den Anwohnerinnen und Anwohnern somit ihre Ängste nehmen – sowohl bei bereits errichteten Anlagen als auch bei Anlagen, die sich in der Genehmigungsphase befinden.
 
In verschiedenen Gesetzen sind sowohl die Informationsrechte von Bürgern als auch der Datenschutz der Anlagenbetreiber geregelt.
 
Die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen pflegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine offene Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern und steht ihnen beratend zur Seite. Bei Fragen oder Informationsbedarf – und natürlich auch im Falle von Beschwerden – wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpersonen.
 
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